Der ORDO MILITIÆ CRUCIS TEMPLI – Tempelherren-Orden, Deutsches Priorat, hat sich anläßlich seines Generalkapitels vom 07.09. bis 09.09.2007 in Ratzeburg mit der Situation des Zusammenlebens von Christen und Moslems in Deutschland befaßt und in Sorge um den inneren Frieden in unserer Gesellschaft folgende Erklärung abgegeben:
- Der Orden verpflichtet sich aufs Neue, das gemeinsame und verbindliche Glaubensgut der Christen zu pflegen und die abendländisch christliche Kulturgemeinschaft zu erhalten. Daher warnt er vor sämtlichen Ausprägungen von totalitären und extremistischen Ideologien. Dies gilt auch für die als „Islamismus“ bezeichnete extreme Ausprägung des Islam, die die Bestimmungen des Koran gegenüber den freiheitlich orientierten Rechtsstaaten Europas zu verabsolutieren versucht und dabei anderen, wie Judentum und Christentum, mit Hass und Verachtung begegnet.
- Das Grundrecht der Glaubensfreiheit gemäß Art. 4 GG findet seine Schranken, wo es zur Agitation gegen andere Grundrechte, zur Ungleichbehandlung von Frau und Mann, zum Verstoß gegen die Menschenwürde oder zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung herangezogen wird. Eine Glaubensströmung, die anderen Religionen das Existenzrecht verweigert, ist keine Religion im Sinne unserer Verfassung.
- Ausländische Muslime, die aufgrund der Lehre des Koran die umma (islamische Weltgemeinschaft) – ggf. auch gewaltsam – verwirklichen sowie Frauen und Nichtmuslimen Menschenrechte im Sinne der UN-Karte der Menschenrechte von 1948 bestreiten und verweigern wollen, dürfen in Deutschland kein Aufenthaltsrecht bekommen.
- Muslime können nur dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie bereit sind, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Sie müssen sich sprachlich und kulturell in die deutsche Gesellschaft integrieren.
- Alle Muslime, die die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, und alle islamischen Gemeinschaften in Deutschland haben das Recht auf Glaubenswechsel ausdrücklich anzuerkennen, einschließlich des Rechts auf Abkehr vom Islam.
- Eingebürgerten Muslimen, die im Nachhinein die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung ganz oder teilweise ablehnen, ist die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Sie sind in ihr Herkunftsland abzuschieben.
- Poligamie darf weder anerkannt noch toleriert werden. Unsere Sozialsysteme dürfen nicht dazu benutzt werden, Zweit-, Dritt- oder Viertfrauen von Muslimen zu alimentieren.
- Ärztinnen, Ärzte und Hebammen werden gesetzlich verpflichtet, dem Amtsarzt Genitalverstümmelungen bei Mädchen und Frauen zu melden.
- Vorauseilender Gehorsam – etwa das Entfernen von Kreuzen aus öffentlichen Gebäuden bei Schulen und Kindergärten – verletzt die Gefühle der Christen hierzulande und sollte daher unterbleiben.
- Die Mitglieder des OMCT wissen, daß Christen und Muslime zwar je an einen Gott glauben, dies aber nicht der selbe Gott Mit dem Wort des menschgewordenen Gottessohnes Jesus „Wer mich sieht, der sieht den Vater“ (Joh. 14,9) glauben wir, daß Gott sich uns letztlich nur durch Jesus Christus offenbart.
Der Ordo Militiae Crucis Templi – Tempelherrenorden, Deutsches Priorat, erwartet von einem Europa, das geprägt ist vom Christentum und der Aufklärung, die eigenen Werte bewußt und unverkennbar zu leben. Hierbei kommt es nicht nur auf den Staat, sondern auch auf die Kirchen, Unternehmen, Verbände und jeden einzelnen an.
Ratzeburg, den 08.09.2007